AG Mosbach - Urteil vom 22.08.1997 (3 C 134/97) - DRsp Nr. 1999/4288
AG Mosbach, Urteil vom 22.08.1997 - Aktenzeichen 3 C 134/97
DRsp Nr. 1999/4288
Ersatzfähige Posten bei der Abrechnung unfallbedingter Kfz-Reparaturkosten auf Gutachtenbasis: übliche Aufschläge auf Ersatzteilpreise; Kosten einer Fahrzeugverbringung zu einer Lackierwerkstatt.
Normenkette:
BGB § 249 ;
Hinweise:
Zu beiden Posten ebenso:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrssachen Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.