OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 11.04.2024
3 M 32/24
Normen:
FeV § 11;
Vorinstanzen:
VG Halle, vom 16.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 1/24

Erstellung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in einem Verfahren wegen des Entzugs der Fahrerlaubnis

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.04.2024 - Aktenzeichen 3 M 32/24

DRsp Nr. 2024/5245

Erstellung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in einem Verfahren wegen des Entzugs der Fahrerlaubnis

1. Zur Interpretation der in Klammern gesetzten Formulierung erheblich in der Anforderung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. 2. Zu den Anforderungen an die in § 11 Abs. 6 Satz 2 Hs. 2 FeV geregelte Pflicht zur Mitteilung, dass der Betroffene die Unterlagen einsehen kann .

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle - 1. Kammer - vom 16. Februar 2024 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 11;

Gründe

I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle - 1. Kammer - vom 16. Februar 2024 hat Erfolg. Die von der Antragsgegnerin vorgebrachten Einwände, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigen die Abänderung des Beschlusses.