Anforderungen an den Abstand zweier sich begegnender Fahrzeuge
BGH, Urteil vom 09.01.1959 - Aktenzeichen VI ZR 235/57
DRsp Nr. 1994/6480
Anforderungen an den Abstand zweier sich begegnender Fahrzeuge
Abstände von noch nicht einmal 50 cm zwischen sich begegnenden bzw. überholenden Fahrzeugen sind bei Begegnungen mit erheblicher Geschwindigkeit nicht ausreichend.