BayObLG, Beschluß vom 19.05.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 101/88
DRsp Nr. 1998/9806
Anforderungen an die Anordnung eines Fahrverbots
1. Bei der Anordnung eines Fahrverbots hat der Tatrichter über die Feststellung eines groben Pflichtenverstoßes hinaus zusätzlich auch in subjektiver Hinsicht ein schwerwiegendes Fehlverhalten zu konstatieren z.B. wenn im Hinblick auf die Straßenverhältnisse und/oder den zur Tatzeit herrschenden Verkehr die abstrakte Gefährlichkeit seines Verhaltens für den Betroffenen ersichtlich von besonderem Gewicht hätte sein müssen.2. Eine zweite Geschwindigkeitsüberschreitung begründet noch nicht zwangsläufig den Vorwurf beharrlicher Pflichtverletzung, wenn dem Betroffenen bei der ersten Tat nur geringes Verschulden zur Last lag.