1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 29.04.2008 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.178,66 € sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 439,40 € nebst Zinsen auf 5.618,06 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2007 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Klägerin 77 %, der Beklagte 23 %.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Die Klägerin ist ein Leasingunternehmen. Sie verlangt vom Beklagten ausstehende Leasingraten und Schadensersatz wegen vorzeitiger Beendigung eines PKW-Leasingvertrages.
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