Das AG hat den Betr. wegen fahrlässiger Überschreitung der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 41 km/h zu einer Geldbuße von 160 € verurteilt und gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betr., mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt, erwies sich als erfolgreich.
Aus den Gründen
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