BGH, Urteil vom 15.05.1973 - Aktenzeichen VI ZR 62/72
DRsp Nr. 1994/5639
Anforderungen an die Sorgfalt eines "Idealfahrers"
Von einem besonders sorgfältigen Kraftfahrer, der jederzeit im Verkehr überlegene und gesammelte Aufmerksamkeit, Umsicht und Geistesgegenwart zeigt, wie dies § 7 Abs. 2StVG voraussetzt, ist zu fordern, daß er sich bereits auf die durch die Umstände nahegelegenen Möglichkeit einrichtet, daß sich andere unrichtig oder ungeschickt verhalten, auch wenn damit nicht in jedem Fall zu rechnen ist.