Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 8. August 2018 wird verworfen.
Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
I.
Das Amtsgericht Tiergarten hat gegen den Betroffenen mit Urteil vom 8. August 2018 wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 59 km/h eine Geldbuße von 560,- Euro sowie ein mit einer Wirksamkeitsbestimmung nach § 25 Abs. 2a StVG versehenes Fahrverbot von zwei Monaten verhängt.
Gegen das Urteil wendet sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde, mit der er das Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts rügt.
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