Anrechnung der Leistungen aus einer Insassen-Unfallversicherung
BGH, Urteil vom 23.04.1963 - Aktenzeichen VI ZR 142/62
DRsp Nr. 1994/6219
Anrechnung der Leistungen aus einer Insassen-Unfallversicherung
Der Kfz-Halter, der eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen hat, kann in der Regel nicht verlangen, daß sich der unfallverletzte Insasse die Versicherungssumme auf den ihm zu ersetzenden Schaden anrechnen läßt.