Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 16.06.2015, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.167,16 € nebst Zinsen heraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 28.07.2014 sowie 281,30 € außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen.
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