1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Die Beklagte hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der Verhandlungstermin vom 12.03.2024 wird aufgehoben.
4. Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für das Verfahren auf bis zu 11.000,- EUR festzusetzen.
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