OLG Saarbrücken, vom 17.08.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ws 324/83
Anspruch des Gefangenen auf Telefongespräche
BVerfG, Beschluß vom 11.02.1984 - Aktenzeichen 2 BvR 1608/83
DRsp Nr. 1995/9018
Anspruch des Gefangenen auf Telefongespräche
Ein Gefangener hat keinen Rechtsanspruch, Telefongespräche zu führen, so daß es nicht ermessensfehlerhaft ist, nur in dringlichen Angelegenheiten Telefongespräche zu gestatten.