Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 17. Mai 2022 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der durch die Beklagte mit Schreiben vom 23. Juli 2020 gegenüber der Klägerin erklärte Rücktritt von der Berufsunfähigkeitsversicherung unwirksam ist und der Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 3.010,11 € zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten über den Fortbestand einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
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