Auf die Revision der Klägerseite wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 24. Februar 2012 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 16.897,26 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer/in: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Lebensversicherung (Vertrag Nr. ... ).
Diese wurde aufgrund eines Antrags d. VN mit Vertragsbeginn zum 1. Januar 1996 nach dem so genannten Policenmodell des §
D. VN erklärte mit Schreiben vom 30. März 2010 u.a. Widerspruch gemäß §
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