OLG Saarbrücken - Urteil vom 14.03.2019
4 U 112/17
Normen:
StVG § 18 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 04.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 479/14

Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem VerkehrsunfallKollision mit einem aus einer Grundstückseinfahrt in die Fahrbahn einfahrenden PkwUrsächlichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.03.2019 - Aktenzeichen 4 U 112/17

DRsp Nr. 2020/10290

Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall Kollision mit einem aus einer Grundstückseinfahrt in die Fahrbahn einfahrenden Pkw Ursächlichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Annahme der Ursächlichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung eines Pkw-Fahrers für eine Kollision mit einem aus einer Grundstückseinfahrt in die Fahrbahn einfahrenden Pkw erfordert die Feststellung, wann der Pkw unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der Reaktionsaufforderung, der Reaktions- und Bremsschwellzeit und des Bremsweges (frühestens) hätte zum Stehen kommen können.

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 04.07.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 3 O 479/14 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StVG § 18 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.