Ansprüche gegen Bedienstete ausländischer Streitkräfte
BGH, Urteil vom 14.10.1963 - Aktenzeichen III ZR 30/63
DRsp Nr. 1994/6197
Ansprüche gegen Bedienstete ausländischer Streitkräfte
Dem Geschädigten stehen Ansprüche gegen die Bediensteten der Streitkräfte, wenn diese den Schaden bei Erfüllung ihrer dienstlichen Verpflichtungen verursacht haben, nicht zu, und zwar gleichgültig, ob die Bediensteten hoheitlich oder nicht hoheitlich gehandelt haben.