In dem AK V diskutierten die Teilnehmer die Übertragbarkeit der 1,1-‰-Grenze auf E-Scooter, Fahrräder, Anwendbarkeit der Regelvermutung gem. § 69 Abs. 2 StGB, behördliche Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und das polizeiliches Lagebild.