Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Mit einer Sperrfrist für den Neuerwerb verbundener Entzug der Fahrerlaubnis in einem ersten Mitgliedstaat - Nach Ablauf der Sperrfrist in einem zweiten Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein - Anerkennung und Umschreibung dieses Führerscheins in dem ersten Mitgliedstaat - Nach den nationalen Rechtsvorschriften obligatorische Vorlage eines Berichts über die Fahreignung
EuGH, Beschluss vom 06.04.2006 - Aktenzeichen Rs C-227/05
DRsp Nr. 2006/22800
Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Mit einer Sperrfrist für den Neuerwerb verbundener Entzug der Fahrerlaubnis in einem ersten Mitgliedstaat - Nach Ablauf der Sperrfrist in einem zweiten Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein - Anerkennung und Umschreibung dieses Führerscheins in dem ersten Mitgliedstaat - Nach den nationalen Rechtsvorschriften obligatorische Vorlage eines Berichts über die Fahreignung
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