Aufforderung einer gesetzlichen Krankenversicherung an Vertragsärzte, Krankenfahrten bevorzugt an solche Taxiunternehmen zu vergeben, mit denen sie eine Transportvereinbarung abgeschlossen hat
BGH, Urteil vom 27.04.1999 - Aktenzeichen KZR 54/97
DRsp Nr. 1999/6477
Aufforderung einer gesetzlichen Krankenversicherung an Vertragsärzte, Krankenfahrten bevorzugt an solche Taxiunternehmen zu vergeben, mit denen sie eine Transportvereinbarung abgeschlossen hat
("Sitzender Krankentransport") - »Trifft eine gesetzliche Krankenkasse mit einzelnen Taxiunternehmen für Krankentransporte Vergütungsvereinbarungen, die sich ausschließlich auf das nicht tarifgebundene Fahrgebiet beziehen, dann liegt in der undifferenzierten, auch das zu behördlich festgelegten Preisen zu bedienende Pflichtfahrgebiet einschließenden Aufforderung an die in ihrem Bezirk niedergelassenen Ärzte, Patienten bei der Verordnung von Krankentransporten vorrangig an die genannten Taxiunternehmen zu verweisen, ein unzulässiger Boykottaufruf zum Nachteil der an der Vereinbarung nicht teilnehmenden Personenbeförderungsunternehmen.«
Normenkette:
GWB § 21 ;
Tatbestand:
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