1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Dresden vom 15.08.2017 - Az.
Dem Kläger wird für den 1. Rechtszug Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für die beabsichtigte Klage gemäß Klageentwurf vom 27.03.2017 unter Beiordnung von Rechtsanwalt A. T., Dresden, bewilligt.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Antragsteller begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die von ihm beabsichtigte Klage gemäß Klageentwurf vom 27.03.2017, mit welcher er von der Antragsgegnerin Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|