Das Landgericht hat die Angeklagten wegen schweren Raubes zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren und drei Monaten (Angeklagter G.) und fünf Jahren und sechs Monaten (Angeklagter B.) verurteilt.
Beide Revisionen haben mit der Sachrüge Erfolg.
1. Der Schuldspruch wegen schweren Raubes hat keinen Bestand.
Die Angeklagten haben bei dem am 13. August 1997 begangenen Raub eine ungeladene Gaspistole als Drohmittel verwendet.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|