BAG - Urteil vom 22.08.1963 (2 AZR 114/63) - DRsp Nr. 1994/6864
BAG, Urteil vom 22.08.1963 - Aktenzeichen 2 AZR 114/63
DRsp Nr. 1994/6864
Auch eine mit dem Privatwagen während des Urlaubs unternommene Trunkenheitsfahrt kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines als Omnibusfahrer eingesetzten Arbeiters des öffentlichen Dienstes darstellen.