StGB § 267 ; VO (EWG) Nr. 3821/85 Art. 15 Abs. 2, Art. 5a ;
Fundstellen:
NZV 1994, 36
VRS 86, 58
BayObLG - 31.08.1993 (4 St RR 137/93) - DRsp Nr. 1993/3570
BayObLG, vom 31.08.1993 - Aktenzeichen 4 St RR 137/93
DRsp Nr. 1993/3570
Wer nicht Fahrer ist, kann nicht - berechtigter - Aussteller einer Diagrammscheibe nach der Verordnung (EWG) Nr. 8231/85 sein. Die Einwilligung des Unternehmers in die Eintragung seines Namens als Fahrer läßt die Strafbarkeit unberührt.
Normenkette:
StGB § 267 ; VO (EWG) Nr. 3821/85 Art. 15 Abs. 2, Art. 5a ;
Sachverhalt:
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