BayObLG - Beschluß vom 03.11.1988 (2 ObOWi 221/88) - DRsp Nr. 1998/9861
BayObLG, Beschluß vom 03.11.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 221/88
DRsp Nr. 1998/9861
Auch wenn ein beharrlicher Pflichtenverstoß festgestellt wird, darf ein Fahrverbot nur angeordnet werden, wenn der erstrebte Erfolg durch eine verschärfte Geldbuße allein nicht erreicht werden kann.