BayObLG - Beschluß vom 27.04.1994 (2 ObOWi 119/94) - DRsp Nr. 1994/7034
BayObLG, Beschluß vom 27.04.1994 - Aktenzeichen 2 ObOWi 119/94
DRsp Nr. 1994/7034
»Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt nicht vor, wenn ein Rechtsabbieger anhält, weil die den Geradeausverkehr regelnde Wechsellichtzeichenanlage Rot hat und die für den Rechtsabbiegeverkehr maßgebliche Teilampel (Gelb-Rot) kein Lichtzeichen gibt, er jedoch beim Umschalten auf Grün für den Geradeausverkehr anfährt und dabei übersieht, daß die Teilampel inzwischen (schon länger als eine Sekunde) Rot zeigt.«