Der Betroffene betreibt ein Fuhrunternehmen. Er hat 10 Lastzüge in Betrieb, die zur Beförderung von Gütern herangezogen werden. Für diese 10 Lastzüge beschäftigt der Betroffene mehrere Fahrer, die nicht nur im Bereich Ostallgäu, also in der Nähe des Betriebsorts, wohnhaft sind, sondern auch in anderen Städten in ganz Deutschland leben. Die Abstimmung und genaue Organisation bezüglich der Transporte und der jeweils zum Einsatz kommenden Fahrer obliegt dabei dem Betroffenen.
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