BayObLG - Beschluß vom 30.05.1975 (2 ObOWi 149/75) - DRsp Nr. 1994/7577
BayObLG, Beschluß vom 30.05.1975 - Aktenzeichen 2 ObOWi 149/75
DRsp Nr. 1994/7577
Ein Hinweis nach § 72 Abs. 1 Satz 2 OWiG ist nicht vollständig, wenn der Betroffene zwar über das Verbot der Schlechterstellung im Beschlußverfahren und über die Voraussetzungen der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde belehrt, nicht aber ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß gegen einen Beschluß nach § 72OWiG die Rechtsbeschwerde "nur" unter den (im einzelnen wiedergegebenen) Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 u. 2. OWiG zulässig ist.