BayObLG - Urteil vom 03.05.1967 (1 a St 336/66) - DRsp Nr. 1994/7634
BayObLG, Urteil vom 03.05.1967 - Aktenzeichen 1 a St 336/66
DRsp Nr. 1994/7634
Die Rechtsgrundsätze über die verantwortliche Ingangsetzung des Geschehensablaufs (actio libera in causa) sind bei Führung eines Kraftfahrzeugs im Zustand alkoholbedingter Fahruntauglichkeit auch dann anwendbar, wenn der Täter beim Alkoholgenuß noch nicht die Absicht hatte, anschließend ein Fahrzeug zu führen, aber aus besonderen Gründen hätte damit rechnen müssen, daß er dies möglicherweise doch noch tun werde.