BGH, Urteil vom 30.11.1976 - Aktenzeichen VI ZR 12/76
DRsp Nr. 1994/5418
Befreiung langsamer Fahrzeuge von der Haftung
Die Möglichkeit, die erreichbare Geschwindigkeit eines Fahrzeugs (hier: Mähdrescher) durch Ausrüstung mit größeren Reifen auf mehr als 20 km/h zu erhöhen, beseitigt nicht die Befreiung von der Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz.