OLG Saarbrücken - Urteil vom 22.02.2011
4 U 557/09-160
Normen:
BGB § 323 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 15.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 172/09

Begriff der ernsthaften Verweigerung der Nacherfüllung i.S. von § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.02.2011 - Aktenzeichen 4 U 557/09-160

DRsp Nr. 2011/6036

Begriff der ernsthaften Verweigerung der Nacherfüllung i.S. von § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB

Eine ernsthafte Verweigerung der Nacherfüllung im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB kann schon dann gegeben sein, wenn der Verkäufer das Vorliegen eines Mangels anlässlich einer der Mängelfeststellung dienenden Überprüfung der Kaufsache nachhaltig leugnet. Auch das Prozessverhalten ist in die rechtliche Würdigung einzubeziehen: Eine nachhaltige Erfüllungsweigerung liegt nahe, wenn der Verkäufer das Vorliegen der Mängel nicht lediglich leugnet, sondern er dem Käufer unterstellt, dass er die Kaufsache aus Kaufreue zurückgeben will.

1. Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Klägers das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 15.10.2009 - 9 O 172/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

a. Es wird festgestellt, dass die Hauptsache erledigt ist, soweit der Kläger die Beklagte auf Zahlung eines Betrages von 22.416,17 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.3.2008 Zug um Zug gegen Rückgabe des mit Kaufvertrag vom 21.1.2008 erworbenen Fahrzeugs der Marke VW-Golf Plus in Anspruch genommen hat und die Feststellung begehrt hat, dass sich die Beklagte in Annahmeverzug befinde.

b. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.