OLG Naumburg - Urteil vom 14.01.2011
10 U 21/10
Normen:
AVB Nr. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 25.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 2155/09

Begriff der Unfallflucht

OLG Naumburg, Urteil vom 14.01.2011 - Aktenzeichen 10 U 21/10

DRsp Nr. 2011/10197

Begriff der Unfallflucht

Der Inhalt der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung bzw. des Mieters eines Kfz ist durch den Schutzzweck des § 142 StGB, der primär dem Interesse des durch den Unfallgeschädigten, in zweiter Linie aber auch dem Aufklärungsinteresse des Versicherers dient, insoweit begrenzt, als bei einem fehlenden Verstoß gegen § 142 StGB auch keine entsprechende Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegeben ist.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 25.06.2010 - 10 O 2155/09 - wie folgt abgeändert:

Der Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an die Klägerin 550,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2009 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AVB Nr. 2 S. 2;

Gründe:

I. Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verbindung mit § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO abgesehen.