Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 25.06.2010 -
Der Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an die Klägerin 550,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2009 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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