Begriff des Erwerbsschadens; Ersatz von Aufwendungen für Ersatzarbeitskräfte oder den erhöhten Einsatz vorhandenen Personals; Ermittlung des Erwerbsschadens eines selbständigen Unternehmers
BGH, Urteil vom 10.12.1996 - Aktenzeichen VI ZR 268/95
DRsp Nr. 1997/699
Begriff des Erwerbsschadens; Ersatz von Aufwendungen für Ersatzarbeitskräfte oder den erhöhten Einsatz vorhandenen Personals; Ermittlung des Erwerbsschadens eines selbständigen Unternehmers
»a) Aufwendungen für Ersatzarbeitskräfte oder den erhöhten Einsatz vorhandenen Personals stellen regelmäßig in voller Höhe einen erstattungsfähigen Erwerbsschaden des verletzten Unternehmers dar, wenn dadurch ein Betriebsergebnis erzielt worden ist, das jedenfalls nicht höher lag, als es ohne das Schadensereignis durch den Unternehmer selbst hätte voraussichtlich erreicht werden können.b) Ist der Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers zu ermitteln, so darf im Rahmen der Prognose des ohne das Schadensereignis erzielbaren Gewinns in aller Regel nicht davon ausgegangen werden, daß die Unternehmensergebnisse, wäre der verletzte Unternehmer selbst weiterhin einsatzfähig gewesen, schlechter ausgefallen wären, als sie ohne diesen tatsächlich erreicht worden sind.«