AG Baden-Baden, vom 11.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 306 Js 1114/05
Begriff des Führens eines Kraftfahrzeuges
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.09.2005 - Aktenzeichen 1 Ss 92/05
DRsp Nr. 2008/14100
Begriff des Führens eines Kraftfahrzeuges
»Das Merkmal des Führens eines Kraftfahrzeuges in § 315 cStGB setzt voraus, dass jemand das Fahrzeug willentlich in Bewegung setzt oder es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung lenkt, weshalb Vorgänge nach Beendigung der Fahrt, Abstellen des Motors und Verlassen des Kraftfahrzeuges hierzu nicht mehr gehören.«