Begriff des Gebrauchs eines Fahrzeugs; Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung bei motorgetriebener Verwendung eines Spülschlauchs
OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2003 - Aktenzeichen 20 U 140/03
DRsp Nr. 2004/14917
Begriff des Gebrauchs eines Fahrzeugs; Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung bei motorgetriebener Verwendung eines Spülschlauchs
»1. Die motorgetriebene Verwendung des Spülschlauchs eines Reinigungsfahrzeugs gehört zum Gebrauch des Fahrzeugs.2. Der Ausschluss etwa dabei verursachter Schäden aus der Haftpflichtversicherung ist unwirksam.«