Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 22.11.2012, mit dem die Bestellung eines Pflichtverteidigers abgelehnt wurde, wird als unbegründet verworfen.
Die Stadt Ludwigsburg setzte gegen den Betroffenen mit Bußgeldbescheid vom 02.07.2012 wegen einer am 26.04.2012 begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit nach den §§ 37 Abs. 2, 49 StVO, §§ 24, 25 StVG, Nr.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|