OLG Düsseldorf - Urteil vom 25.04.2005
I-1 U 210/04
Normen:
BGB § 251 ;
Fundstellen:
DAR 2006, 269
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 01.12.2004

Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2005 - Aktenzeichen I-1 U 210/04

DRsp Nr. 2006/792

Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

Für die Bemessung der Nutzungsausfall-Entschädigung kommt es nicht allein auf die in einem Schadensgutachten angegebene Instandsetzungsdauer an. Insoweit ist. auch der Schadensermittlungszeitraum zu berücksichtigen, der bis zur Erstellung des Sachverständigengutachtens vergeht

Normenkette:

BGB § 251 ;

Entscheidungsgründe:

I.

1) Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache in vollem Umfang Erfolg.

Er macht mit seinem Rechtsmittel zu Recht geltend, dass die begründete Schadensersatzverpflichtung der Beklagten auch den Ersatz des Nutzungsausfalls während eines 17tägigen Zeitraumes in Höhe von 1.105,-- EUR umfasst. Die Ersatzfähigkeit dieser Schadensposition hat das Landgericht mit einer unzutreffenden Begründung verneint.