Zur Berechnung der Gebrauchsvorteile auch OLG Rostock (Urteil - 6 U 316/96 - 19.2.1997, DAR 1997, 277): 0,67 % des (Neu-)Fahrzeugwertes pro gefahrene 1.000 km im Fall eines Pkw mit 4-Zylinder-Motor und einem Kaufpreis von 26.394 DM.
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