Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter; Anrechnung einer berufsgenossenschaftlichen Verletztenrente
BGH, Urteil vom 04.12.1984 - Aktenzeichen VI ZR 117/83
DRsp Nr. 1992/4631
Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter; Anrechnung einer berufsgenossenschaftlichen Verletztenrente
»a) Eine verletzte Ehefrau und Mutter muß sich auf den Schadensersatzanspruch wegen Beeinträchtigung ihrer Fähigkeit zur Haushaltsführung (einschließlich Versorgung des Kindes) die von der Berufsgenossenschaft an sie bezahlte Verletztenrente insoweit anrechnen lassen, als der Ersatz die Haushaltsführung für Mann und Kind betrifft.b) In der Regel wird die Abgrenzung dieses Aufwandes von dem Aufwand für den eigenen Mehrbedarf der Verletzten im Haushalt nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen vorzunehmen sein (Ergänzung zum Senatsurteil vom 25. September 1973 - VI ZR 49/70 - VersR 1974, 162).«