Auf die Revision der Klägerseite wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 1. April 2015 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 2.000 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmerin: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Lebensversicherung.
Diese wurde aufgrund Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. Juli 1999 nach dem so genannten Policenmodell des §
D. VN zahlte fortan die Versicherungsbeiträge bis zur Beitragsaussetzung im März 2012. Mit Schreiben vom 22. November 2012 erklärte sie den Widerspruch gemäß §
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