Auf die Revision der Klägerseite wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. Juni 2015 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 6.000 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Lebensversicherung.
Diese wurde aufgrund Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. Dezember 1999 nach dem so genannten Policenmodell des §
D. VN zahlte fortan die Versicherungsbeiträge. Mit Schreiben vom 31. Mai 2013 erklärte er unter anderem den Widerspruch und hilfsweise die Kündigung des Versicherungsvertrages. Der Versicherer zahlte daraufhin den Rückkaufswert aus und erstattete in der Folge auch den Stornoabzug.
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