Besondere Kontrollpflichten

Autor: Stephan Schröder

Straßenbäume müssen regelmäßig einer Kontrolle unterzogen werden, trockene Äste sind zu entfernen. Dies gilt insbesondere für Bäume, die den Verkehr erkennbar gefährden, wenn sie nicht mehr standsicher sind oder wenn Teile herabzustürzen drohen (OLG Brandenburg, Urt. v. 17.12.1996 - 2 U 56/96, VersR 1998, 383).