Autorin: Kerschbaumer |
Aufwendungen, die für einen Besuch des Verletzten im Krankenhaus entstehen, werden nicht erstattet, auch wenn es sich um Besuche durch Ehepartner oder nahe Verwandte handelt.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|