Die zulässige, insbesondere gemäß den §§ 517 ff ZPO form- und fristgerecht eingelegte Berufung des Klägers ist nicht begründet. Dem Kläger stehen gegen die Beklagten keine Schadensersatzansprüche aus §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 S. 1 StVG bzw. § 823 Abs. 1 BGB jeweils i.V.m. § 3 Nr. 1 PflVG (a. F.) zu.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|