Der Antrag des Betroffenen vom 16.01.2020, gegen das Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven vom 15.01.2020 die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.
I.
Das Amtsgericht Bremerhaven hat den Betroffenen mit Urteil vom 15.01.2020 wegen einer am 04.07.2019 begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h (bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h) unter Anwendung der § 24 StVG i.V.m. §§ 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, 49 zu einer Geldbuße von EUR 70,- verurteilt.
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