Beweisverwertungsverbot bei fehlender BelehrungBelehrungspflicht bei VernehmungssituationFernwirkung bei Verstoß gegen Belehrungspflicht
OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2020 - Aktenzeichen 4 RBs 114/20
DRsp Nr. 2020/9237
Beweisverwertungsverbot bei fehlender BelehrungBelehrungspflicht bei VernehmungssituationFernwirkung bei Verstoß gegen Belehrungspflicht
1. Wird ein kraftfahrzeugführender Betroffener, bei dem im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle angesichts des Antreffens im grenznahen Gebiet zu den Niederlanden und aufgrund stark erweiterter Pupillen ohne Reaktion und starkem Lidflattern der Anfangsverdacht für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2StVG besteht, ohne vorangegangene Belehrung zunächst befragt wird "ob er etwas genommen habe", so verstößt dies gegen §§ 136 Abs. 1 S. 2, 163a Abs. 4StPO, 46 Abs. 1OWiG.
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