LG Lüneburg, vom 16.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O259/02
Beweiswürdigung bei sog. Knallzeugen
OLG Celle, Urteil vom 11.12.2003 - Aktenzeichen 14 U 112/03
DRsp Nr. 2005/13558
Beweiswürdigung bei sog. Knallzeugen
Ein Zeuge, der schildert, dass er ein Aufprallgeräusch gehört und anschließend Beobachtungen gemacht hat, die sich plausiblerweise auf die Zeit nach dem Aufprall beziehen, ist kein bloßer "Knallzeuge".