Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13. Februar 2017 geändert. Dem Kläger wird zur Durchführung des erstinstanzlichen Klageverfahrens Prozesskostenhilfe - ohne Ratenzahlung - bewilligt und Rechtsanwalt L. aus F. beigeordnet.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die zulässige Beschwerde ist begründet.
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