BFH - Urteil vom 28.09.1993 (II R 39/92) - DRsp Nr. 1996/4063
BFH, Urteil vom 28.09.1993 - Aktenzeichen II R 39/92
DRsp Nr. 1996/4063
»Ist der Versicherte infolge eines Kraftfahrzeugunfalls verstorben und aus einer Kraftfahrtunfallversicherung materiell berechtigt gewesen, so fällt der Anspruch auf Auskehrung der vom Versicherungsnehmer eingezogenen Todesfallentschädigung in den Nachlaß und unterliegt der Erbschaftssteuer.«