BGH - Beschluß vom 16.03.1972 (4 StR 55/72) - DRsp Nr. 1994/5702
BGH, Beschluß vom 16.03.1972 - Aktenzeichen 4 StR 55/72
DRsp Nr. 1994/5702
Die Übersendung eines Anhörungsbogens an den Fahrzeughalter unterbricht nicht nach § 29 Abs. 1 Nr. 1OWiG die Verjährung gegen den der Verwaltungsbehörde unbekannten Fahrer, auch wenn der Anhörungsbogen an diesen aufforderungsgemäß weitergegeben und von ihm ausgefüllt zurückgegeben worden ist.