Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen eines Verbrechens des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, rechtlich zusammentreffend mit einem Vergehen der Nötigung, einem Vergehen der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs und einem Vergehen des Fahrens ohne Führerschein zu fünf Jahren Gefängnis unter Anrechnung der Untersuchungshaft verurteilt und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm auf Lebenszeit keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
Die Revision des Angeklagten beanstandet das Verfahren und rügt die Verletzung des sachlichen Rechts.
1. Die Verfahrensrügen sind sämtlich unbegründet.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|